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Rangordnung
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Eine Rangordnung (auch Rangfolge, Rangliste, Ranking ['ræ?k??]) ist das Ergebnis einer Sortierung von mehreren vergleichbaren Objekten, die mit einer vergleichenden Bewertung einhergeht. Rangordnungen ermöglichen es beispielsweise, komplexe Informationsangebote nach bestimmten Kriterien zu bewerten und eine Auswahl zu treffen. So werden beispielsweise in einer Suchmaschine die Webseiten automatisch nach ihrer Relevanz sortiert. Andere Ranglisten sind das Ergebnis von aufwendigen Vergleichsstudien oder Bestandteil der Hierarchie in sozialen Systemen.

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1 Die Rangordnung in der Verhaltensforschung
2 Protokollarische Rangordnung
3 Hochschulranking
4 Städte- und Nationenranking
5 Ranking bei Internet-Suchmaschinen
6 Wissenschaftliche Analyse von Rangordnungen mit Hilfe der Statistik
6.1 Weblinks
7 Siehe auch

Die Rangordnung in der Verhaltensforschung
In der Verhaltensbiologie wird der Begriff Rangordnung meist gleichbedeutend mit der anschaulichen Bezeichnung Hackordnung verwendet und beschreibt die Hierarchie in Tiergruppen.

siehe auch: Alpha-Tier

Protokollarische Rangordnung
Die protokollarische Rangordnung der einzelnen Staaten ordnet die Träger öffentlicher Ämter nach ihrer nominellen Bedeutung ein. Zuoberst steht in der Regel das Staatsoberhaupt, gefolgt von den höchsten Vertretern der drei Staatsgewalten.


Hochschulranking
Das Centrum für Hochschulentwicklung, eine gemeinschaftliche Einrichtung der Bertelsmann Stiftung und der Hochschulrektorenkonferenz, veröffentlicht jedes Jahr ein umfangreiches Hochschulranking Deutschlands. Seit 2005 sind auch die österreichischen und schweizer Hochschulen einbezogen. Das Ranking wurde mehrere Jahre gemeinsam mit dem "Stern" publiziert. Seit 2005 wird es mit der Wochenzeitschrift "Die Zeit" veröffentlich. Es hat den Anspruch, für jedes Fach die Qualität von Forschung und Lehre an Universitäten und Fachhochschulen mit jeweils etwa 40 Indikatoren zu erfassen.


Städte- und Nationenranking
Die Bertelsmann Stiftung erstellt Rankings wie das der unternehmensfreundlichsten Städte Deutschlands, ferner internationale Wirtschaftsrankings für Unternehmensstandorte.

Ranking bei Internet-Suchmaschinen
Auch bei der Abfrage von Suchmaschinen werden die Ergebnisse in einer vom Hersteller vorgegebenen Rangordnung dargestellt: In einer Reihenfolge, bei der die ersten Treffer die größte Relevanz für den Suchbegriff aufweisen sollten. Eines der Kriterien für die Einstufung ist die Zahl der Verweise anderer Webseiten auf eine bestimmte Homepage. Je mehr Links im Internet auf die betreffende Webseite verweisen, desto höher wird sie eingestuft, weil eine höhere Übereinstimmung zwischen Suchbegriff und dem Inhalt der Website angenommen wird. Welche Kriterien für das Ranking der Suchmaschinen herangezogen werden, ist meist ein Firmengeheimnis der Betreiber.

Webseiten mit höherer Einstufung in den Trefferlisten werden auch von mehr Surfern besucht. Aus diesem Grund gibt es legale und illegale Tricks um das Ranking einer Webseite in einer Suchmaschine zu erhöhen und um so mehr Besucher auf das Angebot dieser Webseite aufmerksam zu machen.

Illegale Tricks zum Erhöhen des Rankings werden meist von der Suchmaschinen erkannt und mit einer Entfernung des Links aus dem Datenbestand der Suchmaschine bestraft. Da das Ranking maßgeblich für den Erfolg einer Webseite sein kann, ist es bei vielen Suchmaschinen möglich sich ein hohes Ranking zu erkaufen oder man kann dies mittels redaktioneller Suchmaschinen-Optimierung (Englisch: editorial-SEO) erreichen.

siehe auch: Top-N-Anfrage siehe auch: Google Book Search zur Kritik am Google-Ranking


Wissenschaftliche Analyse von Rangordnungen mit Hilfe der Statistik
Die Untersuchung von Rangordnungen mit Hilfe der Statistik (rank order statistics, zum Beispiel mit Hilfe des Wilcoxon-Rangsummentests) bietet in vielen Fällen wesentliche Vorteile gegenüber der Analyse der Rohdaten durch den t-Test, denn Rangtests sind deutlich robuster gegenüber Extremwerten und Nichtlinearitäten. Durch die Bildung von Rängen werden die zu untersuchenden Einheiten in eine Ordinalskala gebracht; die Beträge der absoluten Unterschiede zwischen benachbarten Werten wirken sich dann weniger stark auf das Testergebnis aus, was insbesondere bei mehrgipfeligen Verteilungen der Rohdaten die Nachweismöglichkeiten von Signifikanzen erhöht.

Google Book Search
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Google Book Search (ehemals: Google Print) ist ein Service der Suchmaschine Google mit dem Fernziel, das in Büchern gespeicherte Wissen der Welt vorwiegend durch Retrodigitalisierung für die Volltextsuche verfügbar zu machen.

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1 Geschichte
2 Beschreibung
3 Kooperation mit den Verlagen
4 Kooperation mit Bibliotheken
5 Stellungnahmen und Kritik
6 Literatur
7 Weblinks


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Geschichte
Im Oktober 2004 wurde auf der Frankfurter Buchmesse auf einer Pressekonferenz der auf die Buchverlage ausgerichtete Aspekt von Google Print vorgestellt. Anwesend waren dabei auch die beiden Firmengründer Sergey Brin und Larry Page.

Erste Berichte über Google Print erschienen im gleichen Monat, im Dezember 2004 begannen Suchergebnisse aus gescannten Büchern in den Ergebnislisten der englischen Suchoberfläche Google.com zu erscheinen.

Seit April 2005 existiert eine eigene Suche für die Inhalte des Programms.

Im Oktober 2005 wurden zur Frankfurter Buchmesse deutsche und anderssprachige Benutzungsoberflächen vorgestellt.

Am 4. November 2005 wurde die Suchseite, nunmehr versehen mit einer Möglichkeit der Abfrage nach Zeiträumen in der erweiterten Suche, offiziell vorgestellt.

Am 17. November 2005 kündigte Google die Umbenennung des Dienstes in seinem Firmen-Weblog an. ([1]). Zu diesem Zeitpunkt leiteten Anfragen von print.google.com nach books.google.com um.

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Beschreibung
Google Book Search speist sich aus zwei Quellen: Google Print im engeren Sinn, dem - nicht weiter kontroversen - Kooperationsprojekt mit Verlagen, und dem juristisch umstrittenen Google Library, bei dem Bücher großer akademischer Bibliotheken ohne Zustimmung der Rechteinhaber massenweise gescannt werden.

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Kooperation mit den Verlagen
Google erhält von den Verlagen Bücher oder PDF-Dateien zugesandt. Die Bücher werden gescannt und durch OCR als E-Texte in den Index aufgenommen. Nutzer können jeweils nur vergleichsweise wenige Seiten des einzelnen Buchs einsehen. Nach einigen Seiten können nur (kostenfrei) registrierte Nutzer eine Anzahl weiterer Seiten einsehen. Eine Reihe von Seiten ist von vornherein für den Zugriff gesperrt. Nach Erschöpfung des Tageskontingents können keine weiteren Seiten betrachtet werden. Frei zugänglich sind in der Regel das Inhaltsverzeichnis, nicht selten auch das Register.

Google schützt die Inhalte durch ein Digital Rights Management. Die gefundenen Seiten bauen sich langsam auf und können mit den üblichen Mitteln weder abgespeichert noch ausgedruckt werden. Allerdings kursieren im Netz einfache Anleitungen, diesen Schutz zu umgehen.


Kooperation mit Bibliotheken
Google hat vor, in den nächsten Jahren den kompletten Bestand der Bibliothek der University of Michigan (über 7 Millionen Bände) einzuscannen sowie große Teile der US-Universitätsbibliotheken Harvard und Stanford, der New York Public Library und in Europa der Bodleian Library in Oxford.

Heftige Kritik von Autoren- und Verlegerseite hat Google dazu gebracht, das Scannen von urheberrechtlich geschützten Büchern bis November 2005 auszusetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die Rechteinhaber angeben, welche Bücher sie nicht zugänglich gemacht haben möchten (opt-out-Lösung). Während Google sich auf den fair use des US-Rechts beruft und dabei von renommierten Juristen unterstützt wird, fordern die Verleger und Autorenverbände, dass kein Buch ohne Zustimmung ins Programm eingestellt wird (opt-in). Im Oktober 2005 wurden in den USA Klagen von Autoren und Verlegern gegen Google eingereicht.


Stellungnahmen und Kritik
Durch Googles Riesen-Projekt sind die traditionellen Träger kostenfreier Digitalisierung, vor allem die Bibliotheken, unter Druck geraten. Grundsätzlich begrüßt man die Möglichkeit, riesige Buchbestände kostenfrei im Volltext durchsuchen und gemeinfreie ältere Bücher vollständig lesen zu können.

Der vehementeste Kritiker in Europa ist der Direktor der Französischen Nationalbibliothek, Jean-Noël Jeanneney, der mit Gallica das ambitionierteste freie europäische Digitalisierungsprojekt betreibt. Er befürchtet, dass durch die englischsprachige Ausrichtung des Projekts die europäischen Sprachen ins Hintertreffen geraten könnten und warnt vor der "Google-Arroganz" und der Dominanz einer Hypermacht. Nachweis. Der Historiker Jeanneney plädiert dafür, dass Europa eine Alternative zum Google-Digitalisierungsprojekt auf die Beine stellt. An Google kritisiert er vor allem die Hegemonie des Englischen und den Kumulationseffekt (bei ihm genannt die "Blickfang-Methode", üblich ist der Begriff "Ranking" siehe: Popularitäts-Ranking ), der dazu führe, dass im Kampf um die Aufmerksamkeit des Lesers eine gewollte Konzentration auf die Listenführer stattfinde. Der stärkere Anbieter wird immer noch stärker auf Kosten des Schwächeren. Dadurch werde Google besonders für die Werbung wichtig. Diesem "kapitalistischen" Google-Prinzip möchte Jeanneney ein Modell entgegensetzen, bei dem der Staat das Sagen in Dingen des kulturellen Gedächtnisses hat. (siehe Zitate)

Googles Suchmaschinen-Konkurrent Yahoo! stellte im Oktober 2005 in Zusammenarbeit mit dem Internetarchiv und der University of California die Open Content Alliance vor, die ebenfalls in großem Umfang Bücher digitalisieren möchte, dies aber unter strikter Wahrung des Urheberrechts. Zudem sollen die Resultate Open Content sein.

Kritiker bemängelten an Google Library, dass die Partnerbibliotheken mit Knebelverträgen über den Tisch gezogen wurden. Aus bibliothekarischer Sicht werden die oft miserable OCR-Qualität und die mangelhaften Metadaten bemängelt.

Europäische Nutzer beschweren sich darüber, dass Google für US-Nutzer alle vor 1923 erschienenen Bücher frei zugänglich macht, bei Nicht-US-Bürgern aber alle Bücher nach 1864 als unfrei behandelt, obwohl darunter sehr viele Bücher sind, die in allen Staaten der Welt Public Domain sein dürften (siehe Regelschutzfrist). Auch bezeichnet Google reine Reprints gemeinfreier Werke als copyrighted material, was zumindest nach US-Recht eine unbegründete Anmaßung (Copyfraud) darstellen dürfte.

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